
Wahlarztsystem
Bei Patienten, welche bei der der KFA versichert sind (Krankenfürsorgeanstalt der Gemeinde Wien) und im Falle von Gesundenuntersuchung (Vorsorgeuntersuchung) erfolgt die Abrechnung direkt über die Krankenkasse.
Alle anderen ärztlichen Leistungen werden in der Ordination abgerechnet. Die Honorarnote kann danach bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden, ein Teil der Zahlung wird dann rückerstattet. Auf dieser Honorarnote stehen sämtliche Leistungen, orientiert am Katalog des Krankenkassensystems.
Der für die Refundierung notwendige administrative Aufwand ist gering. Sie erhalten gerne das notwendige „Beiblatt“.
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